Fischerprüfungen

Allgemein

Wer in Deutschland das Angeln ausüben will, benötigt einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Angelschein. Zuvor muss er jedoch die Fischerprüfung bestanden haben.

Die Anglerausbildung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
In der Regel bieten die Fischereischulen und Anglerverbände Fischereilehrgänge an.

Für die Fischerprüfung muss der Angelscheinanwärter in der Regel Kenntnisse unter anderem in folgenden Themenbereichen erwerben:
  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Gerätekunde
  • Natur- und Tierschutz
  • Meeresfische
  • Gesetzeskunde
Im Nachfolgenden haben wir einige Informationen zur Fischerprüfung sowie Informationen über Voraussetzungen und Prüfungsbedingungen der einzelnen Bundesländer zusammengetragen.
 
Trotz sorgfältiger Recherche können wir für die Richtigkeit der Angaben, unter anderem aufgrund der häufigen Änderungen, keine Haftung übernehmen. Bitte befragen Sie hierzu zeitnah Ihren Ausbilder oder Kursleiter.

Baden-Württemberg

Die staatlich Fischerprüfung wird einmal im Jahr von den Landratsämtern und Stadtkreisen abgenommen. Termin für die staatliche Fischerprüfung ist der 3. Freitag im November. Sie ist landeseinheitlich. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens einen Monat vor der Prüfung erfolgen. Zuständig für die Prüfung ist das Ministerium. Der Teilnehmer muss bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben. Vom 10. - 18. Lebensjahr muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Fachgebiete

Im Einzelnen werden in insgesamt mindestens 30 Pflichtstunden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan behandelt:

1. Allgemeine Fischkunde (mind. 4 Std.): Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische

2. Spezielle Fischkunde (mind. 4 Std.) Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln

3. Gewässerökologie und Fischhege (mind. 8 Std.): Wasser - Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen, Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten

4. Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen: Theorie (mind. 3 Std.), Praktische Ausbildung an Geräten (mind. 4 Std.), Versorgung und Verwerten gefangener Fische (mind. 2 Std.)

5. Gesetzeskunde (mind. 5 Std.): für die Fischerei wichtige gesetzliche Bestimmungen wie z. B. Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht 
 
Die Fischerprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Nur in Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Es sind innerhalb von 120 Minuten, 60 Fragen, 12 aus jedem Fachgebiet zu beantworten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 45 der gestellten Fragen und dabei mindestens die Hälfte aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet hat.

Kontakt

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. 
Reitzensteinstraße 8
70190 Stuttgart

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Angelverein Weitingen, Rottenburg-Eckenweiler
Württembergischer Angelverein e. V., Stuttgart
ASV Pforzheim, Pforzheim
Bezirksfischerei Lein-Rems e. V., Schwäbisch Gmünd
Hohenloher Fischereiverband e. V. Künzelsau e. V., Ingelfingen
ASV Leon, St. Leon-Rot
ASV Frühauf Radolfzell, Radolfzell
Angelverein Ichenheim, Neuried
Fischereiverein Dellmensingen, Erbach-Dellmensingen
ASV Wolterdingen, Donaueschingen
Fischereiverein Wendlingen e. V., Wendlingen
Fischereiverein Esslingen e. V., Ebersbach

Bayern

Zeit und Ort der Online-Prüfung
Die Online-Prüfung findet an mehreren Terminen im Jahr an verschiedenen Orten in Bayern statt. Die angebotenen Termine und Orte werden vom LFV bedarfsgerecht festgelegt und unter www.fischerpruefung-online-bayern.de im Netz veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Online-Prüfung an einem bestimmten Termin und/oder Ort oder in regelmäßigen Zeitabständen.
 
Fachgebiete
Die Lehrgänge umfassen folgende Prüfungsgebiete:

1. Fischkunde

2. Gewässerkunde

3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege

4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische 

5. Einschlägige Rechtsvorschriften 

· praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte 
· praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische
 
Insgesamt müssen mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) absolviert werden. In den Fachgebieten 1 – 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je eine Stunde. 
 
Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice) durchgeführt. Die Bewerber müssen innerhalb 120 Minuten insgesamt 60 Fragen, je 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten beantworten. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind.

Kontakt

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei 
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Fischereiverband Unterfranken e. V., Würzburg 
Fischereiverein Höchstadt, Höchstadt
Lehrgänge für die Fischerprüfung, Egling 
Schulungsgemeinschaft Pfaffenwinkel, Weilheim
KFV Rosenheim e. V., Rosenheim 
Angelsportverein Rain e. V., Rain am Lech
Fischereiverein Hengersberg e. V., Niederalteich 
Fischerschule Tröster, Gunzenhausen
Jagd- und Fischereischule Bayerisch-Schwaben, Königsbrunn Sportfischereiverein Manching, Manching
Anglerbund Ansbach e. V., Ansbach 
Kreisfischereiverein Schongau, Schongau
Anglerwelt FFb, Fürstenfeldbruck 
Angelfreunde-Rain 1984 e. V., Rain
Fischereikameradschaft Salzweg und Umgebung e. V., Salzweg 
Angelverein Baunach e. V., Baunach
Fischereiverein Manching e. V., Manching 
Fischereiverein Unterhöchstatt e. V., Siegsdorf
Kreisfischereiverein Kelheim e. V., Train 
Kreisfischereiverband Ingolstadt e. V., Ingolstadt
Fischereiverein Haunstetten, Augsburg 
Kreisfischereiverband Aichach e. V., Aichach
Bezirksfischereiverein Erding e. V., Erding 
Fischerfreunde Langenzenn e. V., Langenzenn
Fischereiverein Untere Pegnitz e. V., Neunkirchen am S. 
Fischereiverein Penzing, Kaufering
Kreisfischereiverein Pfarrkirchen, Dietersburg 
VHS Bildungszentrum Regen, Regen
Bezirksfischereiverein Bayreuth, Glashütten 
Fischer und Naturfreunde Unteres Rottal, Fürstenzell
Nordbayerische Sportangelvereinigung Nürnberg, Feucht 
Verein der Sportangler Bad Neustadt, Bad Neustadt
 

Berlin

Die Anglerprüfung ist eine staatliche Prüfung die von den Anglerverbänden in Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, abgenommen wird. Der Fragenkatalog ist freigegeben. 
Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat.

Fachgebiete

In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:

1. Allgemeine Fischkunde und Fischhege

2. Spezielle Fischkunde 

3. Pflege der Fischgewässer

4. Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer

5. Fanggeräte und deren Gebrauch

6. Behandlung gefangener Fische - einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften
 
Es werden aus jedem der 6 Themengebiete 10 Fragen gestellt, insgesamt 60 Fragen. Zu diesen Fragen gibt es je 3 Antworten, von denen die richtige Antwort angekreuzt werden muss. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. Um die Prüfung zu bestehen muss man mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantworten. Hierbei ist zu beachten, dass man pro Themengebiet nicht mehr als 4 falsche Antworten haben darf.

Kontakt

VDSF LV Berlin-Brandenburg e. V.
Priesterweg 4
10829 Berlin

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

VDSF LV Berlin-Brandenburg e. V., Berlin
DAV Landesverband Berlin e. V., Berlin-Friedrichshain

Brandenburg

Die Prüfung in Brandenburg findet nach Bedarf statt. Der Fragenkatalog ist freigegeben. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreter des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, der Obersten sowie der örtlichen Unteren Fischereibehörde können bei der Prüfung zugegen sein. Die zuständige Stelle erstellt für jeden Prüfungstermin einen einheitlichen Fragebogen mit Fragen aus einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Fragenkatalog. Die als richtig anerkannte Antwort wird festgelegt.

Fachgebiete

1. Fischkunde und –hege (insbesondere Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Fischorgane, Unterscheidung einheimischer Fischarten, häufig auftretende Fischkrankheiten, Notwendigkeit von Besatzmaßnahmen, Naturnahrung, Sauerstoff und Temperaturverhältnisse)

2. Pflege der Fischgewässer (insbesondere fischereiliche Gewässerkunde, Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, Ufer- und Gelegeschutz, Mittel und Geräte zur Gewässerinstandhaltung)

3. Fanggeräte und deren Gebrauch (insbesondere zulässige und verbotene Fanggeräte und Fangmethoden)

4. Behandlung der gefangenen Fische (insbesondere Umgang mit geschützten und untermaßigen Fischen, Tötung und Aufbewahrung von Fischen)

5. Einschlägige Rechtsvorschriften (Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Landesfischereirechts, des Wasserrechts, des Tierschutzrechts und des Naturschutzrechts)
 
Die Anglerprüfung ist eine schriftliche Prüfung, in der innerhalb von 120 Minuten 60 Fragen, davon jeweils 12 aus den genannten Prüfungsgebieten, zu beantworten sind. Der Bewerber hat dabei anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten drei Antworten er für richtig hält. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Bewerber hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten 60 Fragen richtig beantwortet hat und dabei mindestens die Hälfte der Fragen in jedem der fünf Prüfungsgebiete richtig beantwortet sind.

Kontakt

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 103 
14473 Potsdam 

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Paravicini Ekkehart Anglerschule Brandenburg, Wittenberge

Bremen

Die Fischereiprüfung in der Freien Hansestadt Bremen wird vom Landesfischereiverband Bremen e. V. durchgeführt. Zur Fischereiprüfung sind Personen zugelassen, die an einem Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbandes Bremen e. V. teilgenommen haben und im Jahr der Prüfung mindestens das 14. Lebensjahr vollenden. Bei Minderjährigen ist der Anmeldung zur Prüfung eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen. Der Fragenkatalog ist nicht freigegeben. 

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde

2. Spezielle Fischkunde

3. Gewässerkunde (das Wasser als Lebenselement der Fische, Fischhege und Gewässerpflege)

4. Gerätekunde

5. Natur-, Tier- und Umweltschutz

6. Gesetzeskunde
 
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten bestehen aus einem Fragebogen mit je 10 Fragen aus den bezeichneten Gebieten, insgesamt 60 Fragen, den die Prüflinge unter Aufsicht auszufüllen haben. Die schriftliche Prüfung darf höchstens 90 Minuten dauern. Die Fragebogen sind so zu gestalten, dass die Beantwortung der Fragen durch Ankreuzen einer von drei vorgeschlagenen Antworten möglich ist. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem bezeichneten Gebiet mindestens 6 Punkte und als Gesamtergebnis mindestens 45 Punkte erreicht werden.

Kontakt

Landesfischereiverband Bremen e. V.
Grambker Heerstraße 141
28719 Bremen

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:


Landesfischereiverband Bremen e. V., Bremen

Hamburg

Die Prüfung wird vom Angelsportverband Hamburg durchgeführt. In der Fischerprüfung ist festzustellen, ob der Bewerber ausreichende Kenntnisse zur Unterscheidung der Fischarten, über die Biologie und Hege der Fische, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische, die Gewässerkunde sowie die Vorschriften über Fischerei, Tierschutz und Naturschutz besitzt. Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 11 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung. Die Prüfung führt der Verband durch.

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde

2. Spezielle Fischkunde

3. Gewässerkunde (Hege)

4. Gerätekunde

5. Gesetzeskunde

6. Natur-, Tier-, Umwelt- und Artenschutz
 
Handhabung Wurf-/Spinnrute (Praktische Unterweisung im Umgang mit der Angelrute)
 
Die Sportfischerprüfung ist eine schriftliche Prüfung, in der innerhalb von 120 Minuten 60 Fragen, davon jeweils 10 aus den genannten Prüfungsgebieten, zu beantworten sind. Der Bewerber hat dabei anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten drei Antworten er für richtig hält. Der Bewerber hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens 44 der gestellten 60 Fragen richtig beantwortet hat.

Kontakt

Angelsportverband Hamburg e. V.
Hansastraße 5 
20149 Hamburg

Hessen

Bei jeder Unteren Fischereibehörde ist ein Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung zu bilden. Für den Bereich einer kreisfreien Stadt und eines gleichnamigen oder überwiegend angrenzenden Landkreises kann ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet werden. Zuständig hierfür ist die Untere Fischereibehörde des Landkreises. Prüfungstermine sind von der Unteren Fischereibehörde nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr anzusetzen. Der Antragsteller hat an einem vom Landesfischereiverband Hessen e. V. angebotenen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen, der auch eine praktische Unterweisung und den Gebrauch der Fanggeräte einschließt. Die Lehrgangsdauer hat mindestens 30 Stunden zu betragen. 

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde (insbesondere Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten, Fischfeinde)

2. Spezielle Fischkunde (insbesondere Unterscheidung der einheimischen Fischarten und Fischfamilien)

3. Gewässerkunde (insbesondere Gewässertypen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Pflege der Fischgewässer, Gewässerverunreinigungen)

4. Gerätekunde (insbesondere erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische)

5. Gesetzeskunde (Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Landesfischereirechts, des Tierschutzrechts, des Umweltrechtes und des Naturschutzrechts)
 
Die Prüfung ist schriftlich nach dem Antwort-Wahl-Verfahren zu erbringen. Die Prüfungsbögen werden landeseinheitlich von der Obersten Fischereibehörde erstellt. Die Fragen werden gleichmäßig auf alle Prüfungsgebiete verteilt und die als richtig anerkannten Antworten festgelegt. Die Dauer der Prüfung beträgt 180 Minuten. Es sind anhand eines Fragebogens 60 Fragen, 12 aus jedem Fachgebiet zu beantworten. Der Prüfling hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Dabei müssen mindestens 9 Fragen in jedem Prüfungsgebiet richtig beantwortet sein.

Kontakt

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 
Mainzer Straße 80 
65189 Wiesbaden 

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Landesverband Dt. Sportfischer Hessen e. V., Weiterstadt
Ausbilder Herbert Theißing, Lollar-Salzböden
Ausbilder Wolfgang Fritsch, Villmar (Lahn)
Ausbilder Niklas Hafenrichter, Mainz-Kastel
Ausbilder Jürgen Günther, Hanau
Ausbilder Udo Morgen, Reinhardshagen
Ausbilder Wilhelm Wagegg, Lich
ASV Schwalm Bischhausen, Neuental-Zimmersrode
Ausbilder Dieter Bickert, Dieburg
Ausbilder Paul Müller, Fulda
Ausbilder Manfred Wassermeyer, Ronshausen
Angelverein Borken, Neuental
ASV Heringen, Heringen Wölfershausen
Ausbilder Lothar Schneider, Homberg-Holzhausen
Fischereiverein Marburg u. Umgebung e.V., Wetter
Ausbilder Kurt Kraus, Gießen – Wieseck
Sportanglerverein Bunstruth, Frankenberg/Eder


Mecklenburg-Vorpommern

Zuständig für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Wer die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das 10. Lebensjahr vollendet hat, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch einen Fischereischein erteilt. Der Fischereischein ist bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen.

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten)

2. Besondere Fischkunde (Unterscheidung und Lebensweise der heimischen Fischarten)

3. Gerätekunde (erlaubte und verbotene Fanggeräte und -methoden, praktische Handhabung der Fanggeräte)

4. Gewässerkunde (Gewässertypen, Fischregionen, Gewässerpflege, Gewässerverunreinigungen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen)

5. Rechtskunde (Grundzüge des Landesfischerei-, Naturschutz-, Tierschutz- und Umweltrechts sowie des fischereispezifischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, Behandlung gefangener Fische)

Die Prüfungsbögen enthalten jeweils 12 Fragen aus den aufgeführten Sachgebieten, insgesamt 60 Fragen. Die Beantwortungszeit beträgt 90 Minuten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 6 Fragen je Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.

Kontakt

Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Siedlung 18 a
19065 Görslow 

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., Görslow
Ausbilder Horst Langenau, Dassow
Ausbilder Adelheid Meier, Wolgast

Niedersachsen

Fischerprüfungen werden in Niedersachsen von den anerkannten Landesfischereiverbänden (Landessportfischerverband Niedersachsen e. V., Landesfischereiverband Weser-Ems e. V. Sportfischerverband) durchgeführt. In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet. In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungsstunden Praxis umfasst.

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde - äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten

2. Spezielle Fischkunde - Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen

3. Gewässerkunde - das Wasser als Lebenselement der Fische: Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände. Fischhege und Gewässerpflege. Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laich und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung

4. Gerätekunde 

5. Natur-, Tier- und Umweltschutz - tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der „Kreatur Fisch", d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen. Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des weidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässerbiotopen

6. Gesetzeskunde, Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum. Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht. Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden. Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes

Praktischer Teil

1. Gerätekunde (Praxis)
2. Praktische Handhabung (Werfen)
 
Die Prüfungsbögen enthalten jeweils 10 Fragen aus den aufgeführten Sachgebieten, insgesamt 60 Fragen. Die Beantwortungszeit beträgt 60 Minuten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 6 Fragen je Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.

Kontakt

Landessportfischerverband Niedersachsen e. V. 
Bürgermeister-Stümpel-Weg 1 
30457 Hannover-Wettbergen 


Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Mars-la-Tour-Straße 6 
26121 Oldenburg


Nordrhein-Westfalen

Die Fischerprüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) angeboten. Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. 

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde

2. Spezielle Fischkunde

3. Gewässerkunde und Fischhege

4. Natur- und Tierschutz

5. Gerätekunde

6. Gesetzeskunde

Jedem Bewerber ist ein Fragebogen mit 60 Fragen, 10 aus jedem Fachgebiet ausgewählten Fragen zur schriftlichen Beantwortung vorzulegen. Die Beantwortungszeit beträgt 90 Minuten. Die Prüfung darf insgesamt nur für bestanden erklärt werden, wenn mindestens 45 Fragen – davon mindestens 6 aus den jeweiligen Prüfungsgebieten richtig beantwortet und im praktischen Teil mindestens 25 von 28 Punkten erreicht worden sind.

Kontakt

Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
Sprakeler Straße 409
48159 Münster

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

SAV Emsland Rheine e. V., Rheine
Fischereiverband Ravensberg, Bad Oeynhausen
ASV „Früh auf" 1934 e. V., Castrop-Rauxel

Rheinland-Pfalz

Prüfungen finden zweimal jährlich landeseinheitlich am ersten Freitag des Monats Juni und am ersten Freitag des Monats Dezember statt. Die Oberste Fischereibehörde kann den Prüfungstermin im Benehmen mit den Dachverbänden der in Rheinland-Pfalz tätigen Freizeitfischer-Organisationen ausnahmsweise auf einen anderen Freitag verlegen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung unumgänglich ist. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die mindestens 35-stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Der Lehrgang muss sich auf alle in § 6 Abs. 2 genannten Prüfungsgebiete erstrecken und eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische einschließen.

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde (insbesondere Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten, Fischfeinde)

2. Spezielle Fischkunde (insbesondere Unterscheidung der einheimischen Fischarten und Fischfamilien)

3. Gewässerkunde (insbesondere Gewässertypen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Pflege der Fischgewässer, Gewässerverunreinigungen, Fangbuchführung)

4. Gerätekunde (Fangmethoden, Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische)

5. Gesetzeskunde (Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Landesfischereigesetzes sowie der Landesfischereiordnung, Grundzüge des Tierschutz-, Naturschutz- und Wasserrechts)
 
Jeder Prüfling hat einen von der Obersten Fischereibehörde aufgestellten Fragebogen mit je 10 Fragen aus den vorgenannten Prüfungsgebieten, insgesamt 50 Fragen innerhalb 120 Minuten schriftlich zu beantworten. Die Prüfung hat bestanden, wer in jedem Prüfungsgebiet mindestens 7 Fragen richtig beantwortet hat. Hat ein Prüfling nur in einem Prüfungsgebiet nicht die notwendige Anzahl von Fragen richtig beantwortet, kann er während des Prüfungstermins mündlich nachgeprüft werden.

Kontakt

Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V.
Informationszentrum
Rheinstraße 60
55437 Ockenheim/Rhh.

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Landesfischereiverband Pfalz, Ludwigshafen
Bezirks- Sportfischereiverband Koblenz e. V., Koblenz
LFV Rheinland-Rheinhessen e. V., Cochem
Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., VDSF-BV-Rheinhessen e. V., Referent Herbert Kühn, E-Mail kuehn-herbert@t-online.de
Bezirksverband Westerwald-Sieg, Niederfischbach
Angler-Verband-Eifel 1974 e. V., Olmscheid
Bezirks-Sportfischerverband Trier e. V., Großlittgen
Bezirks-Fischerei-Verband Nahe/Mittelrhein, Staudernheim

Saarland

Die Prüfungstermine sind vom Fischereiverband Saar e. V. nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, anzusetzen. Sie sind 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt zu geben und finden im Anschluss an einen Vorbereitungslehrgang statt. Der Fischereiverband stellt sicher, dass die Vorbereitungslehrgänge bedarfsgerecht angeboten werden. Gültiges Vereinspraktikum bei der Prüfung muss vorgelegt werden.

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde

2. Spezielle Fischkunde

3. Gewässerkunde

4. Gerätekunde

5. Gesetzeskunde

Jeder Prüfling hat einen vom Fischereiverband Saar e. V. im Einvernehmen mit der Fischereibehörde aufgestellten Fragebogen mit insgesamt 60 Fragen, 12 aus jedem der 5 Fachgebiete innerhalb von 120 Minuten zu beantworten. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Prüfling hat bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat.

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Fischereiverband Saar, Dillingen (Saar)

Sachsen

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist der Nachweis der fischereilichen Sachkunde des Antragstellers. Lediglich Jugendliche, die das 9., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind von diesem Sachkundenachweis befreit und bekommen einen Jugendfischereischein ohne Sachkundenachweis. Jugendfischereischeininhaber dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein. Jugendliche können auch bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres an der Fischereiprüfung teilnehmen und erhalten nach Bestehen einen „normalen" Fischereischein, mit dem sie ohne Begleitung das Angeln ausüben dürfen. 

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde

2. Spezielle Fischkunde

3. Gewässerkunde

4. Gerätekunde

5. Gesetzeskunde

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 45 Fragen und je Themenkomplex mindestens 8 Fragen richtig beantwortet sind. Das erfolgreiche Bestehen wird durch ein amtliches und lebenslang gültiges Prüfungszeugnis (Sachkundenachweis) bestätigt und berechtigt zum Erwerb des Fischereischeines.

Die Fischereiprüfung wird online am PC absolviert und umfasst 60 Fragen, 12 aus jedem Fachgebiet, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren innerhalb von 90 Minuten zu beantworten sind

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Anglerverband Mittlere Mulde e. V., Leipzig-Engelsdorf
Angelzentrum Leipzig, Leipzig
Angelverein Kreischa, Gombsen
Ausbilder Claus Hocke, Großenhain
Angelmarkt Kunz, Burkhardtsdorf-OT Meinersdorf

Sachsen-Anhalt

Fischerprüfungen finden mindestens einmal jährlich statt, der Termin wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt landeseinheitlich festgesetzt. Prüfungsbehörde sind die Unteren Fischereibehörden, die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines 30-stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von vielen Anglervereinen und anderen Bildungsträgern angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Fachgebiete

1. Fischkunde (insbesondere Unterscheidung der heimischen Fischarten, Fischfamilien und nichtheimischen Fische in natürlichen Gewässern, Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Unterscheidung der Geschlechter und Fischkrankheiten)

2. Gewässerkunde (Gewässertypen, Gewässerzonen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege)

3. Gerätekunde (erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden)

4. Rechtskunde (Landesfischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht)
 
Für den schriftlichen Prüfungsteil erstellt die Obere Fischereibehörde einen landeseinheitlichen Prüfungsbogen mit mindestens 60 Fragen, 15 aus jedem Fachgebiet. Dieser ist allen Prüfungsbehörden rechtzeitig vor Prüfungsbeginn in ausreichender Anzahl in einem verschlossenen Umschlag zu übersenden. Der Umschlag darf erst zu Beginn der Prüfung geöffnet werden. Jedem Prüfling ist ein Fragebogen zu übergeben, den dieser vor Beantwortung der Prüfungsfragen gut lesbar mit seinem Namen zu kennzeichnen hat. Die schriftlichen Fragen sind innerhalb einer Zeit von 120 Minuten zu beantworten. Bestanden hat, wer mindestens 75 % (45 Fragen) der Fragen richtig beantwortet hat. 

Kontakt

Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. 
Mansfelder Straße 33
06108 Halle/Saale

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Verein für Angler- und Naturfreunde, Wernigerode
Anglerverein Stendal, Stendal
SV Bodeaue-Hadmersleben e. V., Hadmersleben
Hallerischer Anglerverein, Halle

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird die Fischereischeinprüfung unter Aufsicht des Landes vom Landessportfischerverband und vom Landesanglerverband durchgeführt. Beide Verbände bieten auch Lehrgänge dazu an (Kontakt siehe unten). 

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde 

2. Spezielle Fischkunde 

3. Umwelt-, Natur- und Tierschutz 

4. Gewässerkunde 

5. Gerätekunde 

6. Gesetzeskunde
 
Die Prüfung erfolgt in einem sogenannten Multiple-Choice-Verfahren. 60 Prüfungsfragen, 10 je Prüfungsfach sind zu beantworten, jeweils 3 Antworten werden vorgegeben, von denen die 1 richtige herauszufinden ist. Prüfungsfächer sind die bereits oben genannten Ausbildungsgebiete. Als Bearbeitungszeit stehen 90 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 45 der 60 Fragen beantwortet wurden und in jedem einzelnen Fachgebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden. 

Kontakt 

Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e. V.
Papenkamp 52
24114 Kiel

Landesanglerverband Anglerunion Nord e. V. im DAV
Ahornweg 26
25436 Uetersen

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Ausbilder Peter Susat, Medelby
Anglerunion Nord e. V. - LAV im DAV SH, Uetersen

Thüringen

Die Prüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seine Hauptwohnung hat. Mit Einwilligung der zuständigen Unteren Fischereibehörde kann die Prüfung auch vor dem Prüfungsausschuss einer anderen Fischereibehörde abgelegt werden. Die Prüfungstermine werden von den Unteren Fischereibehörden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr angesetzt. Sie sind von der Unteren Fischereibehörde mindestens 3 Monate zuvor in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben. 

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde

2. Spezielle Fischkunde

3. Gewässerkunde

4. Natur-, Tier- und Umweltschutz

5. Gerätekunde

6. Gesetzeskunde
 
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Fragebogen mit je 10 Fragen aus jedem Fachgebiet, insgesamt 60 Fragen, die innerhalb 90 Minuten zu beantworten sind. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen und aus jedem Fachgebiet 6 Fragen richtig beantworten hat.

Kontakt

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt 

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

Thüringer Landesangelfischereiverband e. V., Erfurt
Angelfischerverband Ostthüringen e. V., Meuselwitz
Ausbilder Manfred Goldschmidt, Themar
AV Nördlicher Ettersberg e. V., Berlstedt
AV Saalfeld e. V., Saalfeld
Angelverein Weida und Umgebung e. V., Steinsdorf
Fischereischule der IG Großbrembach, Erfurt
Angler-Union Jena, Jena
Kreisfischereiverein Saale-Wisenta e. V., Schleiz
SFV „Talsperre" e.V. Deesbach, Steinheid
Anglerverein 1955 Triebes e. V., Zeulenroda/Triebes

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