Baden-Württemberg
Die staatlich Fischerprüfung wird einmal im Jahr von den Landratsämtern und Stadtkreisen abgenommen. Termin für die staatliche Fischerprüfung ist der 3. Freitag im November. Sie ist landeseinheitlich. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens einen Monat vor der Prüfung erfolgen. Zuständig für die Prüfung ist das Ministerium. Der Teilnehmer muss bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben. Vom 10. - 18. Lebensjahr muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Fachgebiete
Im Einzelnen werden in insgesamt mindestens 30 Pflichtstunden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan behandelt:
1. Allgemeine Fischkunde (mind. 4 Std.): Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische
2. Spezielle Fischkunde (mind. 4 Std.) Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln
3. Gewässerökologie und Fischhege (mind. 8 Std.): Wasser - Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen, Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten
4. Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen: Theorie (mind. 3 Std.), Praktische Ausbildung an Geräten (mind. 4 Std.), Versorgung und Verwerten gefangener Fische (mind. 2 Std.)
5. Gesetzeskunde (mind. 5 Std.): für die Fischerei wichtige gesetzliche Bestimmungen wie z. B. Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht
Die Fischerprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Nur in Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Es sind innerhalb von 120 Minuten, 60 Fragen, 12 aus jedem Fachgebiet zu beantworten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 45 der gestellten Fragen und dabei mindestens die Hälfte aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
Reitzensteinstraße 8
70190 Stuttgart
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Angelverein Weitingen, Rottenburg-Eckenweiler
Württembergischer Angelverein e. V., Stuttgart
ASV Pforzheim, Pforzheim
Bezirksfischerei Lein-Rems e. V., Schwäbisch Gmünd
Hohenloher Fischereiverband e. V. Künzelsau e. V., Ingelfingen
ASV Leon, St. Leon-Rot
ASV Frühauf Radolfzell, Radolfzell
Angelverein Ichenheim, Neuried
Fischereiverein Dellmensingen, Erbach-Dellmensingen
ASV Wolterdingen, Donaueschingen
Fischereiverein Wendlingen e. V., Wendlingen
Fischereiverein Esslingen e. V., Ebersbach
Bayern
Zeit und Ort der Online-Prüfung
Die Online-Prüfung findet an mehreren Terminen im Jahr an verschiedenen Orten in Bayern statt. Die angebotenen Termine und Orte werden vom LFV bedarfsgerecht festgelegt und unter www.fischerpruefung-online-bayern.de im Netz veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Online-Prüfung an einem bestimmten Termin und/oder Ort oder in regelmäßigen Zeitabständen.
Fachgebiete
Die Lehrgänge umfassen folgende Prüfungsgebiete:
1. Fischkunde
2. Gewässerkunde
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische
5. Einschlägige Rechtsvorschriften
· praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
· praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische
Insgesamt müssen mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) absolviert werden. In den Fachgebieten 1 – 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je eine Stunde.
Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice) durchgeführt. Die Bewerber müssen innerhalb 120 Minuten insgesamt 60 Fragen, je 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten beantworten. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind.
Kontakt
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Fischereiverband Unterfranken e. V., Würzburg
Fischereiverein Höchstadt, Höchstadt
Lehrgänge für die Fischerprüfung, Egling
Schulungsgemeinschaft Pfaffenwinkel, Weilheim
KFV Rosenheim e. V., Rosenheim
Angelsportverein Rain e. V., Rain am Lech
Fischereiverein Hengersberg e. V., Niederalteich
Fischerschule Tröster, Gunzenhausen
Jagd- und Fischereischule Bayerisch-Schwaben, Königsbrunn Sportfischereiverein Manching, Manching
Anglerbund Ansbach e. V., Ansbach
Kreisfischereiverein Schongau, Schongau
Anglerwelt FFb, Fürstenfeldbruck
Angelfreunde-Rain 1984 e. V., Rain
Fischereikameradschaft Salzweg und Umgebung e. V., Salzweg
Angelverein Baunach e. V., Baunach
Fischereiverein Manching e. V., Manching
Fischereiverein Unterhöchstatt e. V., Siegsdorf
Kreisfischereiverein Kelheim e. V., Train
Kreisfischereiverband Ingolstadt e. V., Ingolstadt
Fischereiverein Haunstetten, Augsburg
Kreisfischereiverband Aichach e. V., Aichach
Bezirksfischereiverein Erding e. V., Erding
Fischerfreunde Langenzenn e. V., Langenzenn
Fischereiverein Untere Pegnitz e. V., Neunkirchen am S.
Fischereiverein Penzing, Kaufering
Kreisfischereiverein Pfarrkirchen, Dietersburg
VHS Bildungszentrum Regen, Regen
Bezirksfischereiverein Bayreuth, Glashütten
Fischer und Naturfreunde Unteres Rottal, Fürstenzell
Nordbayerische Sportangelvereinigung Nürnberg, Feucht
Verein der Sportangler Bad Neustadt, Bad Neustadt
Berlin
Die Anglerprüfung ist eine staatliche Prüfung die von den Anglerverbänden in Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, abgenommen wird. Der Fragenkatalog ist freigegeben.
Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat.
Fachgebiete
In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
1. Allgemeine Fischkunde und Fischhege
2. Spezielle Fischkunde
3. Pflege der Fischgewässer
4. Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer
5. Fanggeräte und deren Gebrauch
6. Behandlung gefangener Fische - einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften
Es werden aus jedem der 6 Themengebiete 10 Fragen gestellt, insgesamt 60 Fragen. Zu diesen Fragen gibt es je 3 Antworten, von denen die richtige Antwort angekreuzt werden muss. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. Um die Prüfung zu bestehen muss man mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantworten. Hierbei ist zu beachten, dass man pro Themengebiet nicht mehr als 4 falsche Antworten haben darf.
Kontakt
VDSF LV Berlin-Brandenburg e. V.
Priesterweg 4
10829 Berlin
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
VDSF LV Berlin-Brandenburg e. V., Berlin
DAV Landesverband Berlin e. V., Berlin-Friedrichshain
Brandenburg
Die Prüfung in Brandenburg findet nach Bedarf statt. Der Fragenkatalog ist freigegeben. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreter des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, der Obersten sowie der örtlichen Unteren Fischereibehörde können bei der Prüfung zugegen sein. Die zuständige Stelle erstellt für jeden Prüfungstermin einen einheitlichen Fragebogen mit Fragen aus einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Fragenkatalog. Die als richtig anerkannte Antwort wird festgelegt.
Fachgebiete
1. Fischkunde und –hege (insbesondere Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Fischorgane, Unterscheidung einheimischer Fischarten, häufig auftretende Fischkrankheiten, Notwendigkeit von Besatzmaßnahmen, Naturnahrung, Sauerstoff und Temperaturverhältnisse)
2. Pflege der Fischgewässer (insbesondere fischereiliche Gewässerkunde, Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, Ufer- und Gelegeschutz, Mittel und Geräte zur Gewässerinstandhaltung)
3. Fanggeräte und deren Gebrauch (insbesondere zulässige und verbotene Fanggeräte und Fangmethoden)
4. Behandlung der gefangenen Fische (insbesondere Umgang mit geschützten und untermaßigen Fischen, Tötung und Aufbewahrung von Fischen)
5. Einschlägige Rechtsvorschriften (Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Landesfischereirechts, des Wasserrechts, des Tierschutzrechts und des Naturschutzrechts)
Die Anglerprüfung ist eine schriftliche Prüfung, in der innerhalb von 120 Minuten 60 Fragen, davon jeweils 12 aus den genannten Prüfungsgebieten, zu beantworten sind. Der Bewerber hat dabei anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten drei Antworten er für richtig hält. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Bewerber hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten 60 Fragen richtig beantwortet hat und dabei mindestens die Hälfte der Fragen in jedem der fünf Prüfungsgebiete richtig beantwortet sind.
Kontakt
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Paravicini Ekkehart Anglerschule Brandenburg, Wittenberge
Niedersachsen
Fischerprüfungen werden in Niedersachsen von den anerkannten Landesfischereiverbänden (Landessportfischerverband Niedersachsen e. V., Landesfischereiverband Weser-Ems e. V. Sportfischerverband) durchgeführt. In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet. In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungsstunden Praxis umfasst.
Fachgebiete
1. Allgemeine Fischkunde - äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten
2. Spezielle Fischkunde - Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen
3. Gewässerkunde - das Wasser als Lebenselement der Fische: Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände. Fischhege und Gewässerpflege. Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laich und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung
4. Gerätekunde
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz - tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der „Kreatur Fisch", d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen. Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des weidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässerbiotopen
6. Gesetzeskunde, Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum. Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht. Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden. Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes
Praktischer Teil
1. Gerätekunde (Praxis)
2. Praktische Handhabung (Werfen)
Die Prüfungsbögen enthalten jeweils 10 Fragen aus den aufgeführten Sachgebieten, insgesamt 60 Fragen. Die Beantwortungszeit beträgt 60 Minuten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 6 Fragen je Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landessportfischerverband Niedersachsen e. V.
Bürgermeister-Stümpel-Weg 1
30457 Hannover-Wettbergen
Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Mars-la-Tour-Straße 6
26121 Oldenburg